Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 5 U 79/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10856
OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 5 U 79/13 (https://dejure.org/2016,10856)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.04.2016 - 5 U 79/13 (https://dejure.org/2016,10856)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. April 2016 - 5 U 79/13 (https://dejure.org/2016,10856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,10856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters wegen Pfändung der Gesellschaftsbeteiligung

  • notar-drkotz.de

    Eintragung eines Rechts für eine GbR - Gesellschafter im Grundbuch einzutragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters wegen Pfändung der Gesellschaftsbeteiligung

  • rechtsportal.de

    BGB § 705 ; BGB § 138 Abs. 1
    Wirksamkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters wegen Pfändung der Gesellschaftsbeteiligung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss eines Gesellschafters wegen Pfändung der Gesellschaftsbeteiligung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 08.01.1990 - II ZR 115/89

    Zurückbehaltungsrecht des ausgeschiedenen BGB -Gesellschafters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 5 U 79/13
    Die Beklagten können dem Grundbuchberichtigungsanspruch ein Zurückbehaltungsrecht entgegenhalten, da sie einen fälligen Gegenanspruch haben, der aus demselben rechtlichen Verhältnis herrührt, § 273 ZPO (BGH NJW 1990, 1171).

    Die Berufung auf das Zurückbehaltungsrecht ist auch nicht ausnahmsweise als treuwidrig anzusehen, da die Geschäfte der Klägerin dadurch erheblich beeinträchtigt wären (vgl. hierzu BGH ZIP 1990, 305, juris Tz. 10).

  • BGH, 17.09.2013 - II ZR 68/11

    Publikums-GbR: Bestellung eines Dritten zum Liquidator

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 5 U 79/13
    Das schließt aber nicht die Möglichkeit aus, einen Dritten durch Gesellschafterbeschluss in weitem Umfang mit Geschäftsführungsaufgaben zu betrauen und ihm umfassende Vollmacht zu erteilen, sofern die organschaftliche Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis den Gesellschaftern verbleibt (BGH NJW-RR 2014, 349, juris Rn 21; BGHZ 188, 233, juris Rn. 21; BGH DStR 1993, 1918).

    Für die formelle Legitimation eines Mehrheitsbeschlusses genügt es, dass sich aus dem Gesellschaftsvertrag ausdrücklich oder durch Auslegung eindeutig ergibt, dass der jeweilige Beschlussgegenstand einer Mehrheitsentscheidung unterworfen sein soll; einer Aufzählung der von der Mehrheitsklausel erfassten Beschlussgegenstände im Einzelnen bedarf es hierfür grundsätzlich nicht, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um ein früher so genanntes "Grundlagengeschäft" handelt (BGH NJW-RR 2014, 349, juris Rn 23: GWR 2013, 89; BGHZ 170, 283, Rn. 9; BGHZ 179, 13 Rn. 15; BGHZ 191, 293, Rn. 16).

  • BGH, 21.04.1986 - II ZR 198/85

    Pfändung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 5 U 79/13
    Für die wirksame Zustellung des Pfändungsbeschlusses an die Gesellschaft genügt die Zustellung an den oder die zur Geschäftsführung befugten Gesellschafter als Vertreter des Drittschuldners (Musielak-Becker, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 829 Rn 14; juris-PK-BGB/Bergmann, 7. Aufl., § 725 Rz. 5, BGHZ 97, 392).

    Eine Zustellung an sämtliche Gesellschafter war auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines "Grundlagengeschäfts" erforderlich, weil die Entgegennahme eines Vollstreckungstitels lediglich eine formelle Voraussetzung für den Vollstreckungszugriff ist (BGH NJW 2007, 995, juris Rn 9; NJW 2006, 2191, juris Rn 14; BGHZ 97, 392, juris Rn 11).

  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 99/10

    Auflösung einer Publikumsgesellschaft: Formelle Legitimation einer auf eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 5 U 79/13
    Für die formelle Legitimation eines Mehrheitsbeschlusses genügt es, dass sich aus dem Gesellschaftsvertrag ausdrücklich oder durch Auslegung eindeutig ergibt, dass der jeweilige Beschlussgegenstand einer Mehrheitsentscheidung unterworfen sein soll; einer Aufzählung der von der Mehrheitsklausel erfassten Beschlussgegenstände im Einzelnen bedarf es hierfür grundsätzlich nicht, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um ein früher so genanntes "Grundlagengeschäft" handelt (BGH NJW-RR 2014, 349, juris Rn 23: GWR 2013, 89; BGHZ 170, 283, Rn. 9; BGHZ 179, 13 Rn. 15; BGHZ 191, 293, Rn. 16).

    Ist die Entscheidung der Mehrheit der Gesellschafter von einer Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag gedeckt, ist auf einer zweiten Stufe zu prüfen, ob sie sich als treupflichtwidrige Ausübung der Mehrheitsmacht gegenüber der Minderheit mit der Folge darstellt, dass sie inhaltlich unwirksam ist (BGH GWR 2013, 89).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 5 U 79/13
    Der Ausschluss wird mit Zugang bei dem ausgeschlossenen Gesellschafter wirksam (BGHZ 31, 395; vgl. auch BGHZ 156, 46; ZIP 2010, 2497).
  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 5 U 79/13
    Die mit dem Vortrag der Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch Beschluss vom 13. November 2014 konkludent eingelegte Anschlussberufung ist zulässig, sie ist insbesondere nicht nach Ablauf der in § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO vorgesehenen Frist eingelegt worden, da eine den Anforderungen der §§ 521 Abs. 2 Satz 2, 277 Abs. 2 ZPO genügende Fristsetzung für die Berufungserwiderung nicht vorlag (vgl. BGH MDR 2015, 909).
  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 8/01

    Ausschluß eines Mitgesellschafters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 5 U 79/13
    Für die Ausschließung ist jeweils eine am Gesellschaftsvertrag orientierte umfassende Interessenabwägung des Auszuschließenden und der verbleibenden Gesellschafter erforderlich (BGH ZIP 2003, 1037).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 5 U 79/13
    Die Klageänderung ist in der Berufungsinstanz nur zulässig, wenn Anschlussberufung eingelegt wird (BGH NJW 2008, 1953).
  • BGH, 23.10.2006 - II ZR 192/05

    Auseinandersetzung einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 5 U 79/13
    Voraussetzung der Fälligkeit des Anspruchs ist, dass eine Auseinandersetzungsbilanz erstellt ist (Palandt/Sprau, 75. Aufl., § 738 Rn. 6, 730 Rz. 5, BGH ZIP 2006, 232; NJW-RR 2007, 245) oder dass der Ausscheidende im Prozess eine Auseinandersetzungsrechnung vorträgt, aus der sich jedenfalls ein bestimmtes Guthaben ergibt (BGH ZIP 1993, 1307).
  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 17/04

    Zulässigkeit der unmittelbaren Geltendmachung von Ansprüchen unter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 5 U 79/13
    Voraussetzung der Fälligkeit des Anspruchs ist, dass eine Auseinandersetzungsbilanz erstellt ist (Palandt/Sprau, 75. Aufl., § 738 Rn. 6, 730 Rz. 5, BGH ZIP 2006, 232; NJW-RR 2007, 245) oder dass der Ausscheidende im Prozess eine Auseinandersetzungsrechnung vorträgt, aus der sich jedenfalls ein bestimmtes Guthaben ergibt (BGH ZIP 1993, 1307).
  • BGH, 17.12.1959 - II ZR 32/59

    Ausschluß eines Gesellschafters

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 234/92

    Endgültige Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Aufteilung

  • KG, 19.07.2011 - 1 W 491/11

    Grundbuchberichtigung: Anforderungen an die Löschung eines ausgeschiedenen

  • OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 19 U 216/05

    Zweigliedrige GbR: Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung hinsichtlich der

  • OLG München, 01.12.2010 - 34 Wx 119/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragung eines Wechsels in der GbR nach Übertragung

  • BGH, 12.07.2010 - II ZR 160/09

    Widerruf eines Fonds-Beitritts: Anwendbarkeit der EWG-Haustürgeschäfte-Richtlinie

  • OLG Hamm, 08.06.1999 - 27 U 18/99
  • OLG Brandenburg, 27.04.2011 - 5 Wx 89/10

    Grundbuchverfahren: Bewilligungsbefugnis im Grundbuch eingetragener

  • BGH, 15.01.2007 - II ZR 245/05

    OTTO

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

  • BGH, 24.11.2008 - II ZR 116/08

    Schutzgemeinschaftsvertrag II

  • BGH, 15.11.2011 - II ZR 266/09

    Auflösung einer Publikumsgesellschaft: Ermittlung des auf jeden Gesellschafter

  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 263/09

    Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 158/05

    Zustellung eines Vollstreckungstitels an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • BGH, 24.03.2003 - II ZR 4/01

    Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Publikums-KG; Ausscheiden eines

  • BGH, 07.12.2006 - V ZB 166/05

    Zustellung des die Zwangsverwaltung anordnenden Beschlusses an den

  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 56/80

    Gesellschaftersausschließung nach freiem Ermessen

  • BGH, 20.01.1977 - II ZR 217/75

    Hinauskündigung eines Gesellschafters nach freiem Ermessen

  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 204/92

    Selbstorganschaft und Haftungsbegrenzung bei der GbR (hier: Gläubiger-Pool)

  • OLG Celle, 31.03.2004 - 9 U 217/03

    Anspruch des Miteigentümers eines Grundstücks auf Auszahlung der aus Vermietung

  • OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 58/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Gerichtliches Ermessen zur Streitwertbemessung;

    Insbesondere im Hinblick auf die vereinzelt gebliebenen Äußerungen, die offenbar - so die eigenen Angaben des Klägers - Ausfluss einer gewissen Eifersucht des Beklagten im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen dem Kläger und der Zeugin H. B., seiner früheren Lebenspartnerin, gewesen sind und über den Kreis dieser drei Personen nicht hinaustraten, bleiben beide Unterlassungsansprüche wertmäßig weit hinter dem "Auffangwert" von 5.000 ? zurück (vgl. auch Senat, Beschl. v. 26.1.2018 - 5 W 4/18: insgesamt 2.000 ? für zwei Unterlassungsanträge im Zusammenhang mit einem Nachbarstreit ohne besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten; Senat, Urt. v. 30.4.2014 - 5 U 79/13: 4.000 ? für eine Klage auf Unterlassung einer Vielzahl ehrenrühriger Äußerungen in einem anonymen, in der gesamten Nachbarschaft der Parteien verteilten Schreiben).
  • LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19
    Es war für die Klage je Beklagten ein Streitwert von 5.000,00 EUR, der sich als ausreichend und angemessen darstellt (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.04.2014 - 5 U 79/13, BeckRS 2014, 125426, beck-online), und für die Widerklage ebenfalls i.H. von 5.000,00 EUR zugrunde zu legen.
  • LG Stuttgart, 19.08.2020 - 40 O 5/20

    Zulässigkeit einer Höchstbeteiligungsquote von 10% bei einer

    Ist eine Entscheidung der Mehrheit der Gesellschafter von einer Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag gedeckt, ist auf einer "zweiten Stufe" zu prüfen, ob sie sich als treupflichtwidrige Ausübung der Mehrheitsmacht gegenüber der Minderheit mit der Folge darstellt, dass sie inhaltlich unwirksam ist (BGH GWR 2013, 89; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. April 2016 - 5 U 79/13 -, Rn. 39, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht